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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen

(1) PC-Hilfe Kromminga bietet Problemlösungen rund um den Computer an. Besteht die Lösung in dem Bau eines neuen PCs, wird auch dieses Angeboten.
(2) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. In Ergänzung hierzu gelten ebenfalls die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller. Alle Produktnamen und Logos sind Eigentum der jeweiligen Hersteller und dienen nur der Beschreibung.
(3) Die Angebote von PC-Hilfe Kromminga sind freibleibend und unverbindlich.
(4) Verhandlungen haben für PC-Hilfe Kromminga lediglich die Bedeutung eines Angebotes.
(5) Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von PC-Hilfe Kromminga zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert.
(7) Gratis-Dienstleistung gelten nicht für Unternehmen.

§2 Leistungen und Preise

(1) PC-Hilfe Kromminga  kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von PC-Hilfe Kromminga erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. PC-Hilfe Kromminga behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist PC-Hilfe Kromminga berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

(2) PC-Hilfe Kromminga hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die gültige Preisliste (Link) zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

(3) Webseitengestaltung: Da jede Präsenz einen individuellem Charakter haben sollte und somit vielfältige Vorgaben vorhanden sind, machen wir keine Pauschalpreise, sondern erstellen Ihnen nach einer Beratung ein spezifisches Angebot.

2.1. Installationsleistungen

(1) Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht.

(2) Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch PC-Hilfe Kromminga.

2.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

(1) Für die Leistungen von PC-Hilfe Kromminga sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von PC-Hilfe Kromminga nicht zu vertreten ist. PC-Hilfe Kromminga kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn:
(a)  der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
(b) ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist
(c) der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den
Geräten ermöglicht hat
(d)  der Auftrag storniert wurde und PC-Hilfe Kromminga bereits auf dem Weg zum Kunden 
war
(e) oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird.
(2) Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PC-Hilfe Kromminga zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden.

(3) Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet PC-Hilfe Kromminga, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von PC-Hilfe Kromminga beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt PC-Hilfe Kromminga keine Haftung.

2.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

(1) Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
(2) PC-Hilfe Kromminga hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren.
(3) Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei PC-Hilfe Kromminga zustande.

§3 Rücktrittsrecht, Abnahmeverweigerung

(1) Werden PC-Hilfe Kromminga nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere z.B. ein Scheck nicht eingelöst wird, Zahlungen eingestellt werden oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, so ist PC-Hilfe Kromminga zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere Ankündigung berechtigt.
(2) PC-Hilfe Kromminga steht ein Rücktrittsrecht auch dann zu, wenn der Kunde bereits vor Anfertigung des Auftrages zu erkennen gegeben hat, die Ware nicht abnehmen zu wollen.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Rechte kann gleichzeitig Schadensersatz von PC-Hilfe Kromminga verlangt werden, entweder als konkrete Schadensberechnung oder als Schadenspauschale zu 25% des Netto-Bestellwertes bei Lagerware und zu 50 % des Netto-Bestellwertes bei Anfertigungsaufträgen.
(4) Es gelten die Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht gemäß §§ 323 und 324 BGB der vertraglichen Leistungsstörung.

§4 Zahlung

(1) Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten, wenn nicht schon per Vorkasse gezahlt wurde.
(2) PC-Hilfe Kromminga ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen, ohne Mahnung, Zinsen in banküblicher Höhe zu verlangen.
(3) Bis einem Warenwert von 500,- € ist eine Teilanzahlung von 50 %, bei Auftragserteilung zu leisten.
(4) Ab einem Warenwert von 500,- € ist bei Auftragserteilung Vorkasse des vollen Betrages zu leisten.
(5) Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden.
(6) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von PC-Hilfe Kromminga ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen.

§5 Lieferung, Gefahrübergang

(1) Ein Versand auf dem Postweg wird nicht angeboten. Alle Artikel können entweder ausgeliefert oder abgeholt werden. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden bedürfen der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Liefertermine als unverbindlich. Die Lieferfrist wird unterbrochen, wenn Anzahlungen nicht pünktlich geleistet werden oder behördliche oder sonstige Genehmigungen Dritter, Unterlagen und Freigaben, die sämtlich vom Kunden regelmäßig zu besorgen sind, nicht rechtzeitig eingehen.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die PC-Hilfe Kromminga die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Energiemangel, behördliche Eingriffe) hat PC-Hilfe Kromminga auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen PC-Hilfe Kromminga, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung bzw. Leistung unmöglich, so wird PC-Hilfe Kromminga von seiner Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen kann.
(4) Wenn die vorgenannten Bedingungen länger als 3 Monate andauern, ist der Kunde nur nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Gefahr geht mit der Übergabe bzw. Aufstellung von Geräten auf den Kunden über.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, einschl. Nebenforderungen Eigentum von PC-Hilfe Kromminga . Bei vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, die Ware zurückzuverlangen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Wird die Ware weiterverarbeitet bzw. mit anderen Waren vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Ein Rückgaberecht scheidet in diesem Fall aus.
(3) Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an PC-Hilfe Kromminga ab. PC-Hilfe Kromminga ermächtigt ihn widerruflich, die an PC-Hilfe Kromminga abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von PC-Hilfe Kromminga hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und PC-Hilfe Kromminga die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

§7 Gewährleistung

(1) PC-Hilfe Kromminga gewährleistet, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die vorausgesetzten Verwendungen oder für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist.
(2) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Sache sind ausgeschlossen. Es gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren außer bei Verbrauchsmaterialien. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Kunden. Ergänzend hat der Kunde Ansprüche aus den Garantieerklärungen der Hersteller vieler technischer Produkte, die den Produkten beigefügt werden.
(3) Keine Gewähr übernimmt PC-Hilfe Kromminga für Schäden oder Mängel, die aus unsachgemäßer Verwendung, Lagerung, Bedienung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, entstehen. Ebenfalls erlischt jegliche Gewährleistung, wenn der Kunde Eingriffe oder Reparaturen selbst vornimmt.
(4) Offensichtliche Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate nach Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
(5) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware bekannt wird, kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Gegenstand, auf seine Kosten und Gefahr, mit einer genauen Fehlerbeschreibung und einer Kopie des Kaufnachweises an uns zurückzugeben.
(6) Weiterhin ist der Kunde zur Sicherung von Daten auf seine Kosten verpflichtet. Im Falle eines Datenverlustes kann PC-Hilfe Kromminga keinesfalls haftbar gemacht werden.
(7) Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt mindestens jedoch 20,- €.
(8) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Haftungsansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies ggf. auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter.
(9) Der Kunde ist verpflichtet die Ware nach Erhalt und vor der Weiterverarbeitung auf Richtigkeit und Verwendbarkeit für seine Anwendungszwecke zu überprüfen.
(10) Gewährleistungsansprüche gegen PC-Hilfe Kromminga stehen nur dem Kunden unmittelbar zu und sind nicht abtretbar.

§8 Software

(1) Von PC-Hilfe Kromminga ausgelieferte Programme werden dem Kunden ausschließlich zur einfachen Nutzung (keine Kopien oder Nutzung durch Dritte) überlassen. Die Lizenzbestimmungen des Herstellers gelten bei Lieferung als anerkannt. Eine weitergehende Haftung ist bei Programmen ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Schäden die durch die Benutzung von Programmen entstehen. Für den Inhalt von Programmen übernehmen wir keinerlei Gewähr.
(2) Softwareprodukte sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.

§9 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen PC-Hilfe Kromminga , als auch ggf. gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

§10 Datensicherung

(1) Bei Durchführung einer Reparatur kann es zu Datenverlusten kommen. PC-Hilfe Kromminga übernimmt keine Haftung für die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes, sofern diese nicht gesondert in Auftrag gegeben wurde. Es unterliegt vielmehr der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturen, Ein- und Umbauten am PC, für eine Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.

§11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist 26629 Großefehn.
(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Aurich ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§12 Datenschutz

(1) PC-Hilfe Kromminga gewährleistet, das die notwendigen Daten für die Geschäftsabwicklung absolut vertraulich behandelt und zur weiteren Bearbeitung für die Erfüllung des Kundenauftrages verwendet, sowie keinem Dritten zugängig gemacht werden.
(2) PC-Hilfe Kromminga ist berechtigt, bzgl. Der Geschäftsverbindung, oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltene Daten über den Kunden, im Sinne des Datenschutzgesetzes, zu bearbeiten.